Katholische Sicht

Philosophische
Positionen

Inhalt:

1. Wesentliche Grundlagen für die Würde des Menschen und Kriterien zur ethischen Bewertung

2. Ethische Bewertung des "therapeutischen" Klonens

3. Ethische Bewertung des "reproduktiven" Klonens

Externe Links

Seit einiger Zeit stellt Human Life International Schweiz die wichtigsten Links zur Verfügung, die auf Dokumente der Kirche betreffend des Schutzes des menschlichen Lebens verweisen. Unter anderem wurde die 1987 erschienene Instruktion 'Donum vitae' - nicht zu verwechseln mit den "Scheinberatungsvereinen" in der Bundesrepublik Deutschland - zugänglich gemacht. Das Dokument 'Donum vitae' hat schon die ethische Bewertung der künstlichen Zwillingsspaltung und des Klonens vorgenommen - 10 Jahre vor der Geburt des Klonschafs Dolly!

1. Wesentliche Grundlagen für die Würde des Menschen und Kriterien zu ethischen Bewertung

Mit Hilfe eines Fragenkataloges kann grundsätzlich jedes Forschungsprojekt nach der Katholischen Lehre ethisch bewertet werden. Diese Prüfung kann schon erfolgen, bevor überhaupt das Projekt ausgeführt wird. Falls auch nur eine der folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden muß, ist auf das zu prüfende Projekt zu verzichten. Als Grundlage dienen wesentliche Aussagen der Heiligen Schrift und des Lehramtes der Katholischen Kirche.

(Details siehe: R. Graf, Ethik in der medizinischen Forschung rund um den Beginn des menschlichen Lebens. Darmstadt 1999, 127-151; weitere Überlegungen zu den verschiedensten Techniken: ders., Klonen: Prüfstein für die ethischen Prinzipien zum Schutz der Menschenwürde. St. Ottilien 2003, 300-322.)

Frage Grundlage
1. Steht das Projekt selbst zum Leben im Gegensatz?
  • Beim "therapeutischen" Klonen ist dies zweifellos zutreffend. Die gezeugten Embryonen werden instrumentalisiert und ihr Entwicklungspotential wird bewußt reduziert, so dass verpflanzbares Gewebe entsteht.
  • Beim "reproduktiven" Klonen trieft dies zu, weil das Absterben von unzähligen Embryonen in Kauf genommen wird, um eine Geburt zu erzielen.
Ex 20,13 und Dtn 5,17: "Du sollst nicht morden."

"Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers." GS 27

"Wenn auf die Achtung jeden Lebens, sogar des Schuldigen und des ungerechten Angreifers, so große Aufmerksamkeit verwendet wird, hat das Gebot "du sollst nicht töten" absoluten Wert, wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das um so mehr, wenn es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen handelt, das einzig in der absoluten Kraft des Gebotes Gottes seinen radikalen Schutz gegenüber der Willkür und Gewalttätigkeit der anderen findet." EV 57

Vgl. EV 9;

2. Wird der eheliche Akt und die Zeugung getrennt oder der eheliche Akt vollständig ersetzt?
  • "Therapeutisches" und "reproduktives" Klonen ersetzen den ehelichen Akt vollständig.
"Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen." GS 51

"Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen." HV 12

"Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren." GS 27; Vgl. DnV II. B. 4. a bis c

"Die Biologie und die Medizin tragen mit ihren Anwendungsformen zum ganzheitlichen Wohl des menschlichen Lebens bei, wenn sie der an Krankheit und Schwachheit leidenden Person in Achtung vor ihrer Würde als Geschöpf Gottes zu Hilfe kommen. Kein Biologe oder Arzt kann sich aufgrund seiner wissenschaftlichen Kompetenz vernünftigerweise anmaßen, über Ursprung und Ziel der Menschen zu entscheiden." DnV Einführung 3.

"Auch die Versuche und Hypothesen, die darauf abzielen, ein menschliches Wesen ohne jede Verbindung mit der Sexualität mittels "Zwillingsspaltung", Klonierens oder Parthenogenese zu gewinnen, stehen im Gegensatz zur Moral, weil sie sowohl der Würde der menschlichen Fortpflanzung als auch derjenigen der ehelichen Vereinigung widersprechen."
DnV I.6.

Vgl. GS 49; EV 14, 23

3. Wird die Würde des Menschen verletzt?
  • Das "therapeutische" Klonen könnte zwar angewendet werden, um der Würde des leidenden Menschen zu dienen, doch die Würde des menschlichen Embryos wird auf unzulässige Weise erniedrigt.
  • Beim "reproduktiven" Klonen wird, selbst wenn auch keine genetisch vollkommende Identität mit einem lebenden oder verstorbenen Menschen bestehen wird, ein Erwartungsdruck erzeugt, dem kein geborener Klon gewachsen sein wird. Ein geklontes Kind tritt mit einem Handicap in die Welt, wie es bei keinem auf natürliche Weise gezeugten Kind der Fall sein kann.
"Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. ... Da in ihm die menschliche Natur angenommen wurde, ohne dabei verschlungen zu werden, ist sie dadurch auch schon in uns zu einer erhabenen Würde erhöht worden. Denn er, der Sohn Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt." GS 22

GS 51, 91; HV 23;

»Beim Betrachten des kostbaren Blutes Christi, Zeichen seiner Hingabe aus Liebe (vgl. Joh 13,1), lernt der Gläubige die gleichsam göttliche Würde jedes Menschen kennen und schätzen und kann mit immer neuem und dankbarem Staunen ausrufen: "Welchen Wert muß der Mensch in den Augen des Schöpfers haben, wenn 'er verdient hat, einen solchen und so großen Erlöser zu haben' (Exultet der Osternacht), wenn 'Gott seinen Sohn hingegeben hat', damit er, der Mensch, 'nicht verlorengeht, sondern das ewige Leben hat' (vgl. Joh 3,16)!"« EV 25

4. Wird die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt?
  • Es existieren unterschiedliche Definitionen des Personenbegriffs. Für die Katholische Kirche muß jedes menschliche Wesen, selbst wenn es ein geklonter menschlicher Embryo ist, als Person geachtet werden. Das gilt auch für Embryonen, die für therapeutische Zwecke geklont werden. Die Vernichtung des Embryos wird bewußt praktiziert, um Stammzellen zu gewinnen. Er wird zum biologischen Material degradiert. Deshalb wird die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt.
  • Auch beim "reproduktiven" Klonen wird die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, denn menschliche Embryonen würden gleichsam als Massenware produziert, damit wenigstens eine Geburt erzielt werden könnte. Der In-vitro-Tod vieler Embryonen wird mit dem Klonen in Kauf genommen.

»"Das menschliche Leben muß allen etwas Heiliges sein", mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., "denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes"« HV 13

GS 27

"Jedes menschliche Wesen muß - als Person - vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden. ... Deshalb erfordert die Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem menschlichen Wesen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Ein menschliches Wesen muß vom Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden, und infolgedessen muß man ihm von diesem selben Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben." DnV I.1.

"»Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« (Mt 19, 19; vgl. Mk 12, 31) . In diesem Gebot kommt sehr klar die einzigartige Würde der menschlichen Person zum Ausdruck, die »das einzige Geschöpf ist, das Gott um seiner selbst willen gewollt hat«" VS13

"Im Lichte der Würde der menschlichen Person - die durch sich selbst bestätigt werden muß - erfaßt die Vernunft den besonderen sittlichen Wert einiger Güter, denen die menschliche Person von Natur her zuneigt. Und da die menschliche Person sich nicht auf ein Projekt der eigenen Freiheit reduzieren läßt, sondern eine bestimmte geistige und leibliche Struktur umfaßt, schließt die ursprüngliche sittliche Forderung, die Person als ein Endziel und niemals als bloßes Mittel zu lieben und zu achten, wesentlich auch die Achtung einiger Grundgüter ein, ohne deren Respektierung man dem Relativismus und der Willkür verfällt." VS 48

"Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen." VS 52

5. Werden unannehmbare Mittel zur Erreichung eines an sich guten Zieles verwendet?
  • Das "therapeutische" Klonen ist ein typisches Beispiel: Das Klonen ist ein unannehmbares Mittel, um Gewebe für Transplantationen zu gewinnen. Die Therapie wäre an sich ein gutes Ziel, darf aber nicht auf diesem Weg angestrebt werden.
  • Der Kinderwunsch ist an sich ein gutes Ziel, wird aber beim "reproduktiven" Klonen auf völlig widernatürliche und unannehmbare Weise angestrebt.
Röm 3,8: "Gilt am Ende das, womit man uns verleumdet und was einige uns in den Mund legen: Laßt uns Böses tun, damit Gutes entsteht? Diese Leute werden mit Recht verurteilt."

"Wenn die Kirche das Bestehen »in sich schlechter« Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: »Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben« (1 Kor 6, 9-10). Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind »irreparabel« schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: »Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?«. Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen »subjektiv« sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln." VS 81

6. Besteht eine Mitwirkung an einer in sich schlechten Sache?
  • "Therapeutisches Klonen" bedingt voraussichtlich keine Mitwirkung an einer in sich schlechten Sache, ist aber selber in sich schlecht.
  • Beim "reproduktiven" Klonen sind Anwendungen für in sich schlechte Zwecke denkbar, wie etwa die Züchtung bestimmter genetisch veränderter Menschen.
"Wie alle Menschen guten Willens sind die Christen aufgerufen, aus ernster Gewissenspflicht nicht an jenen Praktiken formell mitzuwirken, die, obgleich von der staatlichen Gesetzgebung zugelassen, im Gegensatz zum Gesetz Gottes stehen. Denn unter sittlichem Gesichtspunkt ist es niemals erlaubt, formell am Bösen mitzuwirken. Solcher Art ist die Mitwirkung dann, wenn die durch geführte Handlung entweder auf Grund ihres Wesens oder wegen der Form, die sie in einem konkreten Rahmen annimmt, als direkte Beteiligung an einer gegen das unschuldige Menschenleben gerichteten Tat oder als Billigung der unmoralischen Absicht des Haupttäters bezeichnet werden muß. Diese Mitwirkung kann niemals gerechtfertigt werden, weder durch Berufung auf die Achtung der Freiheit des anderen, noch dadurch, daß man sich auf die Tatsache stützt, daß das staatliche Gesetz diese Mitwirkung vorsehe und fordere: denn für die Handlungen, die ein jeder persönlich vornimmt, gibt es eine sittliche Verantwortlichkeit, der sich niemand entziehen kann und nach der Gott selber einen jeden richten wird (vgl. Röm 2,6; 14,12)." EV 74

2. Ethische Bewertung des "therapeutischen" Klonens

Das "therapeutische" Klonen hält der obigen Prüfung nicht stand. Es ist ohne Ausnahme verwerflich. Dies hat die Päpstliche Akademie für das Leben im Jahr 2000 in ihrer 'Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen' festgestellt:

"Jede Art von therapeutischem Klonen, welche die Herstellung von menschlichen Embryonen und der nachfolgenden Zerstörung der erzeugten Embryonen, aus denen Stammzellen gewonnen werden, einschließt, ist unerlaubt." Nr. 5.

3. Ethische Bewertung des "reproduktiven" Klonens

Auch beim "reproduktiven" Klonen ist die Bewertung klar. Schon 1987 wurde das reproduktive Klonen durch die Instruktion 'Donum vitae' abgelehnt. Es ist moralisch absolut zu verwerfen. Die Päpstliche Akademie für das Leben hat 1997 in ihren 'Reflexionen über die Klonierung' klar gegen jedes Klonen Position bezogen:

"Im Prozeß der Klonierung entarten die grundlegenden Beziehungen der menschlichen Person: Kindschaft, Blutsverwandtschaft, Familie und Elternschaft. Eine Frau kann Zwillingsschwester ihrer Mutter sein, sie braucht keinen biologischen Vater zu haben und kann Tochter ihres Großvaters sein. Schon durch die FIVET (Fertilisation in Vitro, Embryo Transfer [Extrakorporale Befruchtung und Embryoübertragung], Anm.d.Red.) entstanden Störungen in den Verwandtschaftsbeziehungen, aber in der Klonierung werden diese Bande radikal zerstört." Teil 3

"Die menschliche Klonierung ist auch im Hinblick auf die Würde der klonierten Person negativ zu beurteilen, kommt sie doch zur Welt aufgrund ihres »Kopie«-Seins (wenn auch nur als biologische Kopie) eines anderen Wesens. Diese Praxis liefert Voraussetzungen für ein tief wurzelndes Leiden des klonierten Menschen, dessen psychische Identität Gefahr läuft, durch die wirkliche oder nur mögliche Gegenwart seines »anderen Ich« in Frage gestellt zu werden." Teil 3

"Das Projekt zur »Klonierung von Menschen« vergegenwärtigt das schreckliche Abdriften, dem eine Wissenschaft ohne Wertvorstellungen zutreibt. Es ist ein Zeichen für die tiefe Krankheit unserer Zivilisation, die in Wissenschaft, Technik und »Lebensqualität« die Ersatzmittel für den Sinn des Lebens und das Heil ihres Daseins sucht." Teil 3

Externe Links

Titel Abkürzung

Ausführliche Angaben

Jahr
Dignitas personae
DP
Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion "Dignitas personae" über einige Fragen der Bioethik. 2008
"Das Recht ein Mensch zu sein"
Referat von Karl Kardinal Lehmann: "Das Recht, ein Mensch zu sein. Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme." Eröffnungsreferat anlässlich der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vom 24. Sept. 2001.
2001
Der Mensch: sein eigener Schöpfer?
-

Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Biomedizin: Der Mensch: sein eigener Schöpfer? 8. März 2001

2001
Wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen
-
Päpstliche Akademie für das Leben, Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen: L'Osservatore Romano 30, 15. Sept. (2000) 8-9. 2000
Reflexionen über die Klonierung
-
Päpstliche Akademie für das Leben, Reflexionen über die Klonierung. OR 27, 5. Sept. (1997) 9-11 1997
Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung.
-

Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie. Vatikanstadt 1995.

1995
Evangelium vitae
EV
Johannes Paul II., Enzyklika 'Evangelium vitae' an die Bischöfe, Priester und Diakone, die Ordensleute und Laien sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 120; hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) Bonn 1995. 1995
Brief an die Familien
-

Johannes Paul II., Brief Johannes Paul II. an die Familien. (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 112; hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) Bonn 31995.

1994
Veritatis splendor
VS
Johannes Paul II., Enzyklika 'Veritatis splendor' an alle Bischöfe der katholischen Kirche über einige grundlegende Fragen der kirchlichen Morallehre. (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 111; hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) Bonn 1993. 1993
Donum vitae
DnV

Deutsche Bischöfe (Hg.), Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung 'Donum vitae'. Anworten auf einige aktuelle Fragen. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 74. Bonn 1987. (AAS 80 (1988) 70-102)

1987
Humanae vitae
HV

Paul VI., Enzyklika 'Humanae vitae' über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens. In: Reuter A. (Hg.), Summa Pontificia. Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende. Bd. 2, Abensberg 1978. 872-883.

1968
Gaudium et spes
GS
Zweites Vatikanisches Konzil, Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute 'Gaudium et spes'. 7. Dez. 1965. (GS 11-22, 23-39, 47-52) 1965
Mater et Magistra
MM

Johannes XXIII., Enzyklika 'Mater et Magistra' über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre. Vatikanstadt 1961. (DzH 3935-3953)

1961

Human Life International Schweiz

- Dokumente der Kirche

- Die Instruktion 'Donum vitae' von 1987

Artikel von Dr. Josef Spindelböck: Anmerkungen zum "Stammzellen-Report" einer britischen Expertengruppe

Graf Roland, Klonen – Ethische Aspekte. Teil 3: Medizin und Ideologie Nr. 3 (2003) 4-10. (PDF-Format 178 KB) )

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