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10.06.2001 Schweiz

In der BRD wird (noch)diskutiert -  Schweizer Forscher arbeiten schon mit menschlichen embryonalen Stammzellen!

Während in der BRD der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zwecks Umgehung des Embryonenschutzgesetzes diskutiert wird, soll in der Schweiz bereits ein Forschungsteam an importierten menschlichen Stammzellen arbeiten. In der Ausgabe vom 1. Juni bezieht sich der Bund auf den Ethiker Hans-Peter Schreiber von der ETH Zürich: 

"Er habe «Hinweise», dass diese Wissenschaftler bereits jetzt mit importierten embryonalen Stammzellen arbeiteten. Nähere Angaben könne er dazu nicht machen. Auch wenn Schreibers Informationen zutreffen, begehen die Forscher keinen Gesetzesbruch. Das bestätigt Hermann Schmid vom Bundesamt für Justiz: «Ein solcher Import fällt nicht unter spezifische Strafbestimmungen im Fortpflanzungsmedizingesetz.»

Das mag manchem Forscher wie eine Einladung tönen, sich an importierten menschlichen embryonalen Stammzellen zu vergreifen.

Genfer Forscher: Projekt beim Schweizerischen Nationalfonds eingereicht

Forscher der Universität Genf haben beim Schweizerischen Nationalfonds ein Projekt eingereicht, das den Import und die Forschung an menschlichen Embryonalen Stammzellen vorsieht. Ob es sich um die selbe Forschergruppe handelt, die Hans-Peter Schreiber meinte, ist noch unklar. Sollte der Schweizerische Nationalfond das Projekt bewilligen, erhielten die Genfer Forscher sogar noch staatliche Gelder zur Unterstützung. Zu Denken sollte geben, dass die Ethikkommission der Universität Genf und die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) das Vorhaben positiv beurteilen. Dies erklärte gemäss "Bund" die Pressesprecherin Véronique Preti des Nationalfonds. Zunächst steht noch ein juristisches Gutachten aus; der Entscheid über die Finanzierung des Projektes dürfte noch in diesem Herbst fallen.

HLI-Schweiz hat in einer weitgehend unterdrückten Pressemeldung vom März 2000 darauf hingewiesen, dass in Genf an überzähligen Embryonen geforscht wurde, was gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung schon seit 1993 verboten ist. Die Ergebnisse sind in einer medizinischen Fachzeitschrift publiziert worden. Der erwähnte Artikel im Bund bestätigt eines: Die betreffenden Forscher in Genf mögen zwar bezüglich Medizin zur Spitze gehören, aber bezüglich Ethik scheinen sie einigen Nachholbedarf zu haben. Schade, dass die Ethikkommission der Universität Genf und die Zentrale Ethikkommission der SAMW der sog. Freiheit der Forschung gegenüber der Ethik den Vorzug geben.

Externe Links

Patrick Imhasly, Embryonenforschung durch die Hintertüre. Der Bund Nr. 126, 1. Juni 2001, S. 2.

Schweizerischer Nationalfond (SNF)

Projekt des SNF für Stammzellforschung