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09.01.2003 BRD/Frankreich/USA

Ethikräte vertreten minimalistisches Klonverbot!

"Ethikräte wollen internationales Klonverbot beschleunigen" wird eine Agenturmeldung der dpa vom 9.1. 2003 überschrieben. Dabei geht unter, dass lediglich ein Verbot des reproduktive Klonens beabsichtigt wird. Spiros Simitis, der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, will sich für dieses Anliegen bei seinen amerikanischen und französischen Kollegen einsetzen. Das reproduktive Klonen lehnt er aus «ethischen, wissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Gründen» ab.
Weshalb er beim "therapeutischen" Klonen nicht zum selben Schluss kommt, bleibt ungewiss. Schliesslich können gegenüber dieser Technik ebenfalls ethische, wissenschaftliche und verfassungsrechtliche Gründe angeführt werden (siehe therapeutisches Klonen, BRD)! Die Behauptung, beim therapeutischen Klonen entstehe kein vollständiger Mensch ist irreführend. Beim therapeutischen Klonen, besteht die Absicht, dass kein Mensch geboren wird, doch seins-mässig gibt es zwischen geklonten Embryonen zu therapeutischen oder reproduktiven Zwecken keinen Unterschied.

Es ist zu hoffen, dass es im Deutschen Bundestag eine Allianz für ein generelles Klonverbot gibt, die sich gegenüber dieser irrigen Auffassung, die offenbar auch von der Deutschen Bundesregierung vertreten wird, durchsetzt.

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