Evangelische Sicht

Philosophische
Positionen

Inhalt:

1. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

1.1 Grundsätze: Menschenwürde durch den Bezug zum Schöpfergott (1985/1987)

1.2 Zulassung der extrakorporalen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) mit Vorbehalten (1987)

1.3 Strikte Ablehnung des Klonens (1987)

2. "Jein" zum "therapeutischen" Klonen: Stellungnahme des Exekutivkomitees der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft (EECCS)

3. Beispiel einer mahnenden Stimme aus der evangelischen Kirche: Günter Altner

1. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat auf ihrer Internetseite ein Dossier zur Bioethik zusammengestellt. Es enthält einen Grundlagentext sowie einige Stellungnahmen zur Organtransplantation, Xenotransplantation, Pränatalen Diagnostik, Gentechnik, Fortpflanzungsmedizin und zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates.

1.1 Grundsätze: Menschenwürde durch den Bezug zum Schöpfergott

Im Grundlagentext von 1985 sind wesentliche Prinzipien festgehalten, die für die ethische Bewertung der Probleme, welche die Bioethik aufwirft, herangezogen werden. Die wichtigsten Grundsätze, welche auf der Würde des menschlichen Lebens und seinem Bezug zu Gott dem Schöpfer beruhen, sind hier in Auszügen wiedergegeben:

"1. Grund-Sätze

1.1 Menschliches Leben ist eine Gabe Gottes und hat eine besondere Würde. Diese Gabe, die in Gottes Liebe ihren Ursprung hat, will in Liebe angenommen und weitergegeben werden; menschliches Leben ist durch die Liebe und zur Liebe bestimmt. Mann und Frau sind so geschaffen, daß aus ihrer Liebe in leib-seelischer Ganzheit neues Leben hervorgehen kann. Bei einer Befruchtung außerhalb des Mutterleibes wird die Entstehung menschlichen Lebens von Mann und Frau an einen medizinisch-technischen Vorgang gebunden. Dabei besteht die Gefahr, daß das Werden menschlichen Lebens in Spannung gerät zu seiner Bestimmung durch die Liebe und zur Liebe.

1.2 Zeugung und Geburt gehören nach christlichem Verständnis in den Zusammenhang von Liebe und Ehe. Dies gilt, obwohl es auch in der Ehe Zeugung ohne Liebe und Schwangerschaft außerhalb der Ehe gibt. Der Zusammenhang von Liebe, Zeugung und Geburt wird aufgelöst, wenn der Akt der Zeugung durch medizinische Eingriffe ersetzt wird. Dies kann zu heute noch nicht absehbaren Folgen führen.

1.3 Kinderlosigkeit ist für viele ein hartes Schicksal, aber auch eine Chance für ein anders erfülltes und sinnvolles Leben. Es gibt keinen Anspruch auf Kinder. Kinder sind Gabe und Aufgabe. Sie brauchen eine behütete Kindheit. Ihr Anrecht darauf wird verletzt, wenn eine Frau ohne Mann leben, aber ein Kind bekommen will, so daß dieses ohne Vater aufwachsen müßte, statt in einer Geborgenheit, wie sie normalerweise Ehe und Familie bieten. Kinder haben auch ein Anrecht darauf, daß die leibliche Mutter zugleich die genetische ist. Kinder müssen erfahren können, wer ihre leiblichen Eltern sind; eine Befruchtung mit Samen anonymer Spender versucht dies zu unterbinden.

1.5 Im werdenden menschlichen Leben ist von dem Augenblick an, in dem sich Samen und Ei vereinen, eine künftige Person angelegt. Schon der Embryo ist zum unverwechselbaren Individuum bestimmt. Auch im Stadium der ersten Zellteilung besitzt er schon die gleiche ethische Qualität wie ein Fetus in der vorgerückten Schwangerschaft.

...

1.9 Die Freiheit eines Forschers verwirklicht sich auch in der Selbstbeschränkung, zumal wo ethische Grenzen berührt werden. Freiheit der Forschung hat ihre Grenze an der Würde des menschlichen Lebens. Deshalb muß z. B. davor gewarnt werden, wissenschaftliche und finanzielle Kapazitäten auf eine ethisch nicht vertretbare Forschung an menschlichen Embryonen festzulegen."

(EKD, Von der Würde werdenden Lebens. Eine Handreichung der EKD zur ethischen Urteilsbildung [Erstveröffentlichung: EKD-Texte 11, 1985] In: ders., Anhang zur Kundgebung der 7. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 4. Tagung zur Achtung vor dem Leben. EKD-Texte 20, 1987)

1.2 Extrakorporale Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF)

Trotz dieser Grundlage hat sich die EKD in ihrer Kundgebung der 7. Synode auf ihrer 4. Tagung nicht strikte gegen extrakorporale Befruchtung ausgesprochen, sondern unter erheblichen Vorbehalten dies in Ausnahmefällen letztlich doch zugelassen. Angesichts der fragwürdigen Praktiken, die 1978 zum ersten Retortenbaby geführt haben, ist die Frage wohl berechtigt, ob in diesem Fall das Prinzip der Achtung vor der Würde und der Individualität des Menschen wirklich den obersten Grundsatz bildet.

"2.2 Bevor eine extrakorporale Befruchtung als therapeutische Maßnahme in Erwägung gezogen wird, müssen zuvor alle anderen Möglichkeiten, den Kinderwunsch eines Ehepaares zu erfüllen, geklärt worden sein. Die Eheleute sollten auch die Möglichkeit einer Adoption oder des Verzichts auf Kinder in Betracht ziehen. Es darf keine Verpflichtung des Arztes zur extrakorporalen Befruchtung geben.

...

2.6 Die Vernichtung überzähliger Embryonen bei extrakorporalen Befruchtungen steht in unauflöslichem Widerspruch zu dem Schutz des werdenden menschlichen Lebens. So entsteht bei extrakorporalen Befruchtungen ein ethischer Konflikt, dessen Austrag hohes Verantwortungsbewußtsein erfordert.

2.7 Der medizinische Eingriff mutet eine größere Verantwortungslast zu als die natürliche Zeugung. Gewichtige Gründe lassen zu genereller Zurückhaltung raten: Bei einer extrakorporalen Befruchtung geht der Zusammenhang des Werdens menschlichen Lebens mit der leib-seelischen Ganzheit des Zeugungsvorgangs verloren. Nur begrenzt läßt sich sicherstellen, daß der Kinderwunsch dem vorrangigen Recht des Kindes in zureichendem Umfang Rechnung trägt. Überzählige Embryonen müssen sterben. Achtung vor der Würde und Individualität des Menschen müssen bei jeder Entscheidung den obersten Grundsatz bilden."

1.3 Strikte Ablehnung des KIonens

Zum Thema Embryonenforschung und Klonen hat sich die EKD 1987 explizit im ablehnenden Sinn geäussert. Implizit wird damit auch das "therapeutische" Klonen abgelehnt, da es sich um ein Verfahren handelt, das die Vernichtung von Embryonen nicht nur als "Nebeneffekt" in Kauf nimmt, sondern methodisch bedingt sogar beinhaltet.

"i) Gezielte Eingriffe an menschlichen Embryonen, die ihre Vernichtung in Kauf nehmen, sind ethisch nicht vertretbar. Die Synode erklärt ausdrücklich, daß die "verbrauchende" oder experimentelle Forschung an Embryonen eine wesentliche Grenze überschritten hat. Sie kann vor "verbrauchender" Forschung an sogenannten überzähligen Embryonen, der Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken - und seien die Forschungsziele noch so hochrangig - sowie dem "Verbrauch" von Embryonen zur pränatalen Diagnostik nur dringend warnen und fordert entsprechende gesetzliche Regelungen.

j) Achtung vor der Würde und Individualität des Menschen müssen bei jeder Entscheidung den obersten Grundsatz bilden. Menschliches Leben darf darum nicht nach einem fremden, planenden, menschenzüchterischen Willen hergestellt werden. Klonen sowie Chimären- und Hybridbildung verletzen in tiefgehender Weise sowohl die vorgegebene Gestalt des Lebens als auch seine Unverfügbarkeit und Individualität." (EKD, Kundgebung der 7. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 4. Tagung zur Achtung vor dem Leben, III. 5.)

2. "Jein" zum "therapeutischen" Klonen: Stellungnahme des Exekutivkomitees der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft (EECCS) 1998

Das EECCS lässt bezüglich des "therapeutischen" Klonens ein Hintertürchen offen und gibt vor, es mangle an Wissen, um eine ethische Bewertung vornehmen zu können. Seit 1997 ist das Prinzip der Kerntransfer-Technik der Öffentlichkeit bekannt. Auch wenn geklont wird, um verpflanzbares Gewebe zu produzieren, ist ganz klar, dass zunächst Embryonen entstehen, die nach einer kurzen Entwicklungsphase zwangsläufig wieder vernichtet werden müssen. Auch wenn die Verfahren zur Produktion von Gewebe aus den Embryonen noch nicht im Detail bekannt sind, kann sehr wohl eine ethische Bewertung des ersten und grundlegenden Schrittes vorgenommen werden. Wer - aus welchen Gründen auch immer - verbrauchende Embryonenforschung ablehnt, muss konsequenterweise auch das Klonen menschlicher Embryonen zum Zweck der Produktion von transplantierbarem Gewebe ablehnen.

"Es hat viele Vorschläge gegeben, wie die Kerntransfer-Technik in einem viel engeren Rahmen benutzt werden könnte, um Prozesse der Zelldifferenzierung, des Alterns, der Unfruchtbarkeit zu erforschen und vielleicht auch, um menschliche Hautzellen umzuprogrammieren, damit zum Beispiel Knochenmark entsteht, das Leukämiekranken eingepflanzt werden könnte. Das sind bis jetzt nur theoretische Gedankenspiele. Viele dieser Ansätze würden weitere, bedeutende Durchbrüche in der Grundlagenforschung erfordern, und das vor dem Hintergrund, daß die Vorgänge gegenwärtig wissenschaftlich außerordentlich unvollkommen verstanden sind. In diesem Stadium wäre es voreilig, von vornherein all diese begrenzten Anwendungen von Klonierungsmethoden auszuschließen, aber wenn man nicht weiß, wie sie vonstatten gehen könnten, ist es schwierig, sie ethisch zu bewerten." (EECCS, Das Klonen von Tieren und Menschen aus ethischer Sicht.1998)

3. Beispiel einer mahnenden Stimme aus der evangelischen Kirche: Günter Altner

Der evangelische Theologe Prof. Dr. Dr. Günter Altner gehört zu jenen, die sich vehement für die Menschenwürde einsetzen und die Kompromissbereitschaft einiger Theologen (evangelische und katholische) sowie kirchlicher Organe fundiert kritisiert. Es braucht deshalb nicht betont werden, dass Günter Altner sich konsequent gegen Embryonenforschung jede Form von Klonen ausspricht.

Mit einem Blick in die Zukunft schreibt er, dass sich auf der Grundlage von Gendiagnostik, Gen- und Klontechnik eine konsumorientierte Hochleistungsmedizin für die wohlhabenden Schichten der Gesellschaft anbahnt. Im Hinblick auf diese Entwicklung haben die christlichen Kirchen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Mit einem Seitenhieb auf eine Stellungnahme von der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur Transplantationsproblematik hält er fest: "Die Aufgabe der christlichen Kirchen kann es nicht sein, die ihnen anvertraute universale Menschenwürdegarantie aus pragmatischen Erwägungen kleinzureden." Günter Altner bringt die Brisanz der gegenwärtigen Situation im öffentlichen Diskurs folgendermassen zum Ausdruck:

"Wenn sich die christlichen Kirchen dabei nicht drücken wollen, müssten sie gerade diejenigen sein, die die Würde des Menschen um des von ihnen zu vertretenden Gottesbezuges willen ganz hoch zu halten. Was gäbe es Universaleres und Befreienderes als jene Bindung, die alles Leben und in besonderer Weise alle menschliche Existenz - ob gesund oder schwach, ob werdend oder sterbend - umfasst." (Günter Altner, Wie sich die Kirchen leimen lassen. In: Emmrich Michael (Hg.), Im Zeitalter der Bio-Macht. Frankfurt am Main 1999, 349-353.)

Externe Links

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Kongress: Zum Bild Gottes erschaffen. Bioethik in evangelischer Perspektive. Berlin 28./29. Jan. 2002. Vorträge im Wortlaut.

Exekutivkomitees der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft (EECCS)

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